Energieausweise
für
Wohngebäude
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Benötigen Sie einen Energieausweis für Ihr Gebäude?
Wir erstellen Energieausweise
gemäß § 80 Gebäudeenergiegesetz
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Der Energieausweis eines Gebäudes enthält Daten über die energetische Qualität ihres Wohngebäudes und liefert somit eine Vergleichsgrundlagen zu anderen Objekten. Diese werden in Form einer Skala von A+ - H dargestellt.
Der Angegeben Endenergiebedarf lässt Rückschlüsse auf die zu erwartenden Energiekosten zu, auch wenn diese unter anderem vom Nutzerverhalten mehr oder minder stark beeinflusst werden können.
Wann benötigen Sie einen Energieausweis für ihr Wohngebäude?
Bei Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie sind Sie gemäß § 80 GEG dazu verpflichtet dem potenziellen Käufer/Mieter bei der Besichtigung bereits einen gültigen Energieausweis vorzulegen und spätestens bei Vertragsschluss zu übergeben. Weiterhin muss der Energieeffizienzstandard Ihrer Immobilie in der Immobilienanzeige angegeben werden.
Bei Änderungen der Gebäudehülle, wie z.B. Dämmung der Fassade oder des Daches, Austausch von Fenstern oder Außentüren muss ein bestehender Energieausweis erneuert werden.
Weiterhin gilt gemäß des GEG, dass Energieausweise maximal 10 Jahre gültig sind, solang keine Änderungen an der Gebäudehülle, oder der Anlagentechnik vorgenommen wurden.